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Ratgeber Tagesmutter

So kündigen Sie Ihrer Tagesmutter

Sind Sie an die falsche Tagesmutter geraten?

Bild von Kündigung der Tagesmutter Wie Sie Ihrer Tagesmutter kündigen können erfahren Sie hier

Als Tagesmutter muss nicht zwingend eine Ausbildung vorangegangen sein, die sie als besonders qualifiziert erscheinen lässt. Im Grunde genommen kann jeder, der Kinder gern hat und mit ihnen umgehen kann, als Tagesmutter tätig werden. Allerdings erhöht das auch das Risiko, an eine Tagesmutter zu gelangen, die sich in Nachhinein als nicht zufriedenstellend oder sogar unzumutbar erweist. In der Regel wird ein sogenannter Betreuungsvertrag geschlossen, der einer Kündigung bedarf, wenn das Arbeitsverhältnis beendet werden soll. Aber auch ohne gesonderten Vertrag gelten gesetzliche Bestimmungen, die Kündigungsformen sowie -fristen vorsehen. Bevor Sie Ihrer Tagesmutter kündigen , sollten Sie sich genau über die Einzelheiten informieren.

Kündigung oder zweite Chance

Bild von Missverständnisse mit Tagesmutter Versuchen Sie zunächst Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen

Sie haben Ihr Kind einer Tagesmutter anvertraut, die viel Zeit mit diesem verbringt. Das hier nicht immer alles rund und vielleicht auch nicht immer in Ihrem Sinne verläuft, ist sicherlich nicht auszuschließen. Doch ob dies grundsätzlich eine Kündigung der Tagesmutter zur Folge haben sollte, sollten Sie sich je nach Schwere Ihrer Kritik gut überlegen.
Sind es Unterschiede in der Ansicht über Erziehung, wird der Mittagsschlaf nicht pünktlich eingehalten oder bekommt Ihr Kind zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt, was Sie zu einer Kündigung verleitet, dann sollten Sie zuvor mit der Tagesmutter das Gespräch suchen. Oftmals ist es eine Unsicherheit der Tagesmutter, die sie nicht agieren lässt, die Absprachen waren nicht vollständig oder Anweisungen fehlten gänzlich. Missverständnisse lassen sich leicht aus dem Weg räumen und in den meisten Fällen klappt die Kinderbetreuung danach zufriedenstellend. Sind es allerdings Gründe, die das Wohlergehen Ihres Kindes gefährden oder eine Vertrauensbasis unmöglich machen, dann sollten Sie nicht länger zögern und eine Kündigung veranlassen.

Wie Sie Ihrer Tagesmutter kündigen

Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen und muss an die Tagesmutter als Empfänger adressiert sein. Idealerweise schicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergeben Sie persönlich, wobei Sie sich im letzteren Fall den Empfang nebst Datum des Empfangs bestätigen lassen sollten. Damit besitzen Sie einen Nachweis darüber, dass die Tagesmutter über die Kündigung Kenntnis erlangt hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Kündigung als zugestellt und die Kündigungsfrist beginnt.

Wann welche Kündigungsform mit welcher Kündigungsfrist gewählt werden kann

Bild von Kündigung der Tagesmutter Eine ordentliche Kündigung benötigt keine Gründe und kann zum Zeitpunkt der Zahlung erfolgen

Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie keine Gründe im Kündigungsschreiben angeben. Normalerweise ist die Kündigungsfrist abhängig vom Zahlungsintervall. Grundsätzlich gilt hier, je länger die Zeitspanne von Zahlung zu Zahlung ist, desto länger ist die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung. Einfacher gesagt: wenn Sie Ihre Tagesmutter für den geleisteten Arbeitstag direkt bezahlen, können Sie zum nächsten Arbeitstag kündigen. Bezahlen Sie aber nur in einem monatlichen Rhythmus, wie es zum Beispiel bei der Dauerbetreuung in einer Tagesmutter-Einrichtungen üblich ist, können Sie erst zum folgenden Monat kündigen. Auch vertragliche Kündigungsfristvereinbarungen von drei Monaten zum Monatsende basieren auf einer rechtlichen Grundlage.

Eine außerordentliche Kündigung bietet Ihnen mehr Flexibilität in der Kündigungsfrist. Allerdings bedarf es bei der außerordentlichen Kündigung der Angabe eines Grundes und gegebenenfalls auch eines Nachweises. Zu einer außerordentlichen Kündigung sind Sie berechtigt, wenn Sie zum Beispiel umziehen und die Entfernung unzumutbar ist oder aber eine länger andauernde Erkrankung des Kindes eine Kinderbetreuung unmöglich macht. Eine außerordentliche Kündigung unterliegt dennoch einer Zweiwochenfrist, die zu dem Zeitpunkt beginnt, wenn die Tagesmutter nachweislich über die außerordentliche Kündigung nebst Gründe Kenntnis erhält. Auch hier empfiehlt sich die Kündigung als Einschreibebrief zustellen zu lassen oder sich bei der persönlichen Übergabe an die Tagesmutter, den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen.
 

Eine weitere Kündigungsform stellt die fristlose Kündigung dar. Diese können Sie dann aussprechen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder ein vertrauensvolles Dienstleistungsverhältnis unzumutbar ist. Gründe für eine fristlose Kündigung der Tagesmutter liegen zum Beispiel dann vor, wenn die Aufsichtspflicht nachweislich verletzt wurde. Das wäre der Fall, wenn sich Ihr Kind sich selbst überlassen wurde und sich die Tagesmutter außerhalb des Sichtkontakts zum Kind aufhielt, sodass sie im Notfall nicht unverzüglich eingreifen konnte.

 

Bild von Aufsichtspflichtverletzung Tagesmutter Fristlos kann bei der Verletzung der Aufsichtspflicht gekündigt werden

Eine fristlose Kündigung ist auch dann gerechtfertigt wenn eine Tagesmutter wissentlich Ihr Kind in eine gefährliche Situation bringt, wie zum Beispiel Ihr Kind mit scharfen Gegenständen hantieren lässt oder nicht eingreift, wenn das Kind Reinigungsmittelflaschen öffnet.
Ein weiterer Grund wäre die Anwendung von körperlicher oder psychischer Gewalt gegenüber Ihres Kindes.
Findet die Betreuung in Ihrem Haushalt statt und die Tagesmutter fiel durch widerrechtliches Handeln auf, wie zum Beispiel Diebstahl, ist auch hier davon auszugehen, dass eine weitere Beschäftigung bis zur Beendigung einer Kündigungsfrist als unzumutbar anzusehen ist und rechtfertigt ebenfalls eine fristlose Kündigung.
Sollte die Tagesmutter ohne Einverständnis der Eltern eine andere Person zur Kinderbetreuung einsetzen, so erlaubt auch dies unter Umständen eine fristlose Kündigung, da es einen groben Vertrauensbruch darstellt, der in der Regel ein weiteres harmonisches Arbeitsverhältnis unmöglich macht.
Selbst wenn andere Kündigungsfristen vertraglich oder gesetzlich vorgesehen sind, so ist bei dem Vorliegen von schwerwiegenden Gründen immer eine fristlose Kündigung gem. § 626 BGB rechtens, auch wenn diese in einem Betreuungsvertrag weder erwähnt, noch ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Selbstverständlich ist auch eine Kündigung in beidseitigem Einverständnis möglich. Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass die Tagesmutter und das Kind einfach nicht miteinander auskommen oder persönliche Gründe eine Kündigung erfordern. Hier kann bei einem Vertragsverhältnis dieses durch einen Aufhebungsvertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt beendet werden. Der Aufhebungsvertrag muss keine Gründe beinhalten, aber alle Unterschriften der Vertragsparteien. Ohne Betreuungsvertrag dient ein Kündigungsschreiben mit dem Vermerk "Kündigung in beidseitigem Einvernehmen" der rechtlichen Sicherheit von Eltern und Tagesmutter gleichermaßen.

Kündigung einer Tagesmutter, die vom Jugendamt bezahlt wird

Grundsätzlich kann eine vom Jugendamt finanzierte Tagesmutter ebenfalls nur dann gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dazu müssen Sie dem Jugendamt Nachweise liefern, die eine Kündigung rechtfertigen. Darüber erstellt das Jugendamt einen Bescheid, aus dem hervorgeht, ob einer Kündigung zugestimmt wird und falls ja, welche Kündigungsform vorgenommen werden soll. Die Entscheidung des Jugendamtes kann an die Tagesmutter im Falle einer Kündigungsberechtigung formlos weitergereicht werden, da dieses Schriftstück als Kündigungsschreiben angesehen werden kann.

Ein Kündigungsschreiben richtig verfassen

Bild von Kündigung der Tagesmutter Erwähnen Sie in dem Schreiben, dass Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten

Jedes Kündigungsschreiben muss direkt an die Tagesmutter gerichtet und mit der Ihnen bekannten Anschrift adressiert werden. Ebenso enthält das Kündigungsschreiben Vor- und Nachname von Ihnen als Erziehungsberechtigte/r beziehungsweise von Ihnen als Eltern und Vertragspartner. Zusätzlich ist das Datum einzutragen, an dem Sie das Kündigungsschreiben verfassen.

Fügen Sie als Überschrift eine Betreffzeile ein, in der Sie die Kündigungsform mit Datum der Wirksamkeit der Kündigung einfügen. Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung ist es empfehlenswert den Zusatz "oder zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt" mit in das Kündigungsschreiben zu integrieren, um bei einem eventuellen Einspruch der Tagesmutter immer noch eine ordentliche Kündigungsfrist auszusprechen.

Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung fügen Sie in das Kündigungsschreiben die Gründe auf, die Sie dazu veranlassen, dass Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden zu wollen. Erwähnen Sie bei einer außerordentlichen Kündigung, dass Sie einen oder mehrere Nachweise dem Kündigungsschreiben beilegen, wie beispielsweise " Aufgrund eines Umzugs ist uns der tägliche Transport zur Tagesbetreuung nicht mehr möglich. Einen Nachweis über den Umzug finden Sie im Anhang dieses Schreibens."
Und letztendlich ist es ratsam, die Tagesmutter dazu aufzufordern, die Kündigung schriftlich anzunehmen und den Kündigungszeitpunkt darin zu bestätigen.

Dann fehlt nur noch die Unterschrift mit Vor- und Zuname von Ihnen beziehungsweise von demjenigen/denjenigen, der/die einen eventuellen Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter unterschrieben hatte/n.

 


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