Name: Blacky
Alter: 20.08.2013
♂️ Geschlecht: Männlich
⚖️ Gewicht: 8,5 kg
❤️ Charakter: Liebenswert, etwas grummelig (wie ein typischer Opa), verspielt wenn er glücklich ist
Verhalten zu Hause: Ruhig und brav
✨ Besonderheit: Knurrt gelegentlich, wenn er eifersüchtig wird; bellfreudig bei Freude
Blacky ist ein charmanter älterer Herr, ein liebevoller Hunde-Opa, der mit seinen 8,5 kg Gewicht perfekt auf jedes Sofa passt!
Mit seiner etwas grummeligen, aber zugleich liebenswerten Art sorgt er stets für ein Schmunzeln. Ganz wie ein typischer Opa hat Blacky seine ganz eigene Persönlichkeit manchmal etwas eigenbrötlerisch, aber stets herzerwärmend.
Zuhause ist Blacky ein absolut angenehmer Mitbewohner. Er verhält sich ruhig und brav und zeigt keinerlei auffälliges Verhalten.
In Gesellschaft kann es vorkommen, dass er seine Zuneigung und Aufmerksamkeit etwas vehement verteidigt dann knurrt er schon mal ein wenig. Doch keine Sorge, das ist nur seine Art, eifersüchtig zu sein und lässt sich leicht in den Griff bekommen.
Wenn Blacky glücklich ist, zeigt er dies ganz deutlich durch freudiges Bellen und seine verspielte Art. Er liebt es, im Mittelpunkt zu stehen und genießt Streicheleinheiten und die Aufmerksamkeit seiner Menschen sehr.
Blacky sucht nun nach einem liebevollen Zuhause, wo man seine kleine, charmante Eigenart schätzt und ihm noch viele schöne Jahre voller Geborgenheit schenkt.
Bitte habt Verständnis, dass wir unsere Senioren nicht in Haushalte mit Kleinkindern vermitteln ab 16+ ist es vertretbar.
❤️ Öffne dein Herz und dein Heim für Blacky er wird es dir mit Liebe und Dankbarkeit tausendfach zurückgeben! ❤️
Schutzgebühr 450 Euro
Für alle Adoptanten aus dem Norden ein Hinweis in eigener Sache. Wir haben derzeit leider nur einen Transporteur, der Hunde von Montse nach Deutschland bringen kann. Der nördlichste Übernahmeort ist dabei leider Oberhausen. Bitte unbedingt beachten.
Anschrift Tierschutzorganisation:
Pfotenhilfe mit Herz e.V.
Am Bahnhof 2
23689 Pansdorf
Pfotenhilfe mit Herz e.V. besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres.
Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.