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PCM-Agency

Über die Firma

Wir sind eine offizielle und eingetragene Model und Talent Agentur.

Das Erstreben unserer Agentur ist es, gepflegten Menschen, vielfältige und exklusive Jobs zu vermitteln.

Dabei suchen wir weltweit nach gepflegten Personen, denen wir neue Karrierechancen eröffnen möchten.

Wenn du in spannenden Jobs um die Welt reisen möchtest, neue Menschen und Kulturen kennen lernen willst, dann bist du bei unserer Agentur in guten Händen!

Wir können dir eine solide Karriere in unterschiedlichen Bereichen vermitteln und stehen dir währenddessen stets mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt/Impressum

Herr Johann Altvater

Würzburger Str. 14
30880 Laatzen

051198237907

Rechtliches

Steuernummer: 23/101/18642

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id): DE362771045

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse befindet sich im Impressum.

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – der Please Cast Me Agency 

stand 15.09.2023

§1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Bewerbern, Models, Talenten nachstehend auch Künstler genannt, der Please Cast Me Agency nachstehend PCMA genannt und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Die genannten Parteien sollen dabei vor branchenunüblichen Erwartungen und Forderungen geschützt werden.

Die im Rahmen dieser AGB verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Künstler“, sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§2 BUCHUNGSGRUNDLAGEN

Die PCMA gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag von Künstler ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der PCMA bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Der Künstler schuldet der PCMA die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 25% des vereinbarten Honorars zzgl. MwSt.

Jegliche Haftung der PCMA aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Künstler ist nicht berechtigt, Forderungen gegen den Kunden mit dem Provisionsanspruch der PCMA aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

Der Künstler schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, solange er sich von der PCMA vertreten lässt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der PCMA zu unterlassen.

§3 BUCHUNGSMODALITÄTEN

Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die PCMA eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunde der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

Festbuchungen

Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die PCMA unverzüglich schriftlich zu bestätigen unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.

Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der PCMA bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars.

Gesonderte Absprachen

Optische Änderungen des Models (wie zum Bsp. Haarschnitt, Haarfarbe, Rasur etc.) dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur, durch den Kunden und seine Auftragnehmer vorgenommen werden. Eine vorherige Absprache mit der Agentur, muss auch bei Arbeit in Unterwäsche, Bademode oder transparenter Mode erfolgen. Eine zu Widerhandlung kann wirtschaftliche Schäden für Künstler und die PCMA zur Folge haben, entsprechende Kompensationsansprüche werden geltend gemacht.

§4 ANNULLIERUNG

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der PCMA unverzüglich mitzuteilen.

Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

Erfolgt die Annullierung durch den Künstler, wird die PCMA sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen.

§5 ARBEITSZEIT

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Künstlers am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.

Die gemeinsame An- und Abreise von Künstlern und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit.

§6 HONORAR

Das Künstlerhonorar setzt sich zusammen aus

– dem Arbeitshonorar inkl.

– dem Veröffentlichungs- bzw. Nutzungshonorar, womit zugleich das „Recht am eigenen Bild“ abgeholt wird, jedoch nur für das vorher genannte Produkt und die vorher genannte Veröffentlichungsform.

Das Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässiger Künstler mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Künstlern und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

Abweichende Honorare, insbesondere für Werbung, sind jeweils mit der PCMA gesondert zu vereinbaren.

Eine vereinbarte Pauschalgage Flat Deal (Gage incl. BUYOUT) wird sofort nach Leistung fällig und es besteht keine Möglichkeit das Buyout zurückzubehalten oder später zu zahlen.

Für die Teilnahme an einem Casting der PCMA steht dem Künstler kein Honorar zu.

§7 REISEKOSTEN

Die An- und Abreise des Künstlers zum und vom Arbeitsort o. Casting wird nicht vergütet.

Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models/Talents die entstandenen Reise- Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

Die An- und Abreise des Künstlers zu einem Casting der PCMA wird nicht erstattet oder vergütet.

§8 ZAHLUNGSKONDITIONEN

Das Honorar einschließlich Ausfallhonorar sind nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.

Honorare werden in Euro fakturiert und bezahlt.

Bis zum 10. Werktag des folge Monats hat der Künstler 25% der anfallenden Provision vom Honorar an die PCMA zu überweisen und eine entsprechende Rechnung zu erstellen.

§9 REKLAMATION, HAFTUNG

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die PCMA zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen. Es sind unverzüglich Fotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen und der PCMA per E-Mail zu übersenden. Sodann ist der Künstler ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist der Künstler nicht verantwortlich. Werden mit dem Künstler dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

Bei schuldhafter Verspätung des Künstlers (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat der Künstler entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Künstler seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den Künstler abzuschließen. Ist der PCMA das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Künstler berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Künstlers sowie der PCMA aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das Zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Eine Gewährleistung für ein bestimmtes Ergebnis ihrer Leistungen und der Leistungen der

vermittelten Personen übernimmt die PCMA nicht.

Insbesondere haftet die PCMA nicht für Verluste, entgangenen Gewinn, ausgebliebene

Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden.

Ebenso wenig haftet die PCMA, wenn sie aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen an der

zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird.

Die PCMA haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sofern es die Leistungen der PCMA

selbst betreffen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Die PCMA selbst übernimmt grundsätzlich keinerlei Schadensersatz bei Verletzungen

und Unfällen von Künstlern, Kunden und Dritten. Ebenso wenig haftet die PCMA bei Beschädigung oder Verlust von Dingen dieser Personen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

§10 NUTZUNGSRECHTE

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der EU für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Nutzung in maschinenlesbarer Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 6 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Namens eines Models/Talents bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur.

Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

§11 EIGENWERBUNG

Es gilt als vereinbart, dass die PCMA, die im Rahmen von Buchungen entstandenen, in der Bewerbung zugesandten sowie im Casting angefertigten Medien (wie Fotographien, Videos, etc.),  des  Künstlers, ohne Entgelt, zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag des Künstlers verwenden darf (insbesondere für Model-Sedcards und die Internetpräsenzen der PCMA, SOME). Demzufolge wird das „Recht am Eigenen Bild“ an die PCMA abgetreten.

§12 ABWERBUNG

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, Personen, welche an, der Buchung zugrundeliegenden, Arbeiten direkt oder indirekt beteiligt sind, weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben.

Insbesondere dürfen die Anstellung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der von

der PCMA vermittelten Künstler und anderen Personen, solange diese sich von der Agentur vertreten lassen, sowie innerhalb einer darauffolgenden Frist von zehn Wochen nur in gegenseitigem schriftlichem Einverständnis erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Bestimmung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Entschädigung eines Jahresgehaltes / Jahresprovisionsvolumens des abgeworbenen Künstlers/Mitarbeiters / Beteiligten, mindestens jedoch 25.000 EUR.

§13 MINDERJÄHRIGE

Als Künstler können sich auch minderjährige Personen bewerben, sofern sie mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten handeln (im Regelfall der Eltern) und die erforderliche Einsichtsfähigkeit und Reife besitzen, um die Bedeutung der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer persönlichen Daten gemäß dieser AGB und der Datenschutzerklärung der PCMA zu verstehen.

Die PCMA kann von minderjährigen Bewerbern entsprechende Nachweise, z.B. Bestätigungen der Eltern verlangen, die deren Zustimmung belegen.

Als Aktmodell oder als Erotikdarsteller/-in dürfen sich minderjährige Künstler nicht bewerben.

§14 PFLICHTEN DER BEWERBER

Die Bewerber gewährleisten, dass die von ihnen hochgeladenen oder erstellten Inhalte der Wahrheit entsprechen, rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind.

Dritte in diesem Sinne sind andere Künstler, die neben dem Bewerber in dem Material zu sehen sind, Produktionsunternehmen, Fernsehsender, (Text-)Urheber und Fotografen. Die PCMA empfiehlt grundsätzlich nur solches Material zu verwenden, durch das die Rechte Dritter nicht verletzt werden können. Die PCMA kann im Zweifelsfall einen Nachweis der Berechtigung zur Nutzung der Inhalte verlangen.

Der Bewerber stellt die PCMA von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber der PCMA aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch den Bewerber geltend machen.

Insoweit hat der Bewerber auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Eine Freistellung durch den Bewerber erfolgt nicht, wenn dieser die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§15 EINRÄUMUNG VON NUTZUNGSRECHTEN DURCH BEWERBER

Die Einräumung der nachstehend genannten Rechte dient alleine dem Betrieb der PCMA und Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen und umfasst die hierzu benötigten Nutzungsrechte. Die Bewerber räumen der PCMA insbesondere unentgeltlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die von ihm in der Bewerbung übersandten rechtlich geschützten Inhalte zu vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, zu bearbeiten sowie diese Rechte auf Dritte, wie technische Dienstleister oder andere Nutzer der PCMA weiter zu übertragen.

Die Rechteeinräumung erfolgt zeitlich unbeschränkt bis zum Widerruf durch die Bewerber. Der Widerruf wird insbesondere durch eine schriftliche Willenserklärung ausgeübt.

Der Bewerber hat vor dem Hochladen und Verfassen von Inhalten sicherzustellen, dass ihm an den Inhalten die notwendigen Nutzungsrechte zustehen. Um mögliche Urheberrechtsverstöße zu ahnden, wird die IP-Adresse des Bewerbers gespeichert.

Es gilt als vereinbart, dass dem Künstler das Casting nicht in Rechnung gestellt wird. Um die Kosten für Castings zu kompensieren, darf die PCMA das Casting-Material auf allen erdenklichen wegen monetarisieren.

§16 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

Der Schutz von Nutzerdaten hat für die PCMA oberste Priorität und Auskünfte sowie Herausgabe der Nutzerdaten an Dritte wird, soweit es gesetzlich möglich ist, verhindert.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, vertraulich zu behandeln und entsprechend den Datenschutzvorgaben nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die Daten anderer Künstler.

Die Rechte und Pflichten nach diesem Abschnitt über Geheimhaltung werden von einer Beendigung dieses Vertrages nicht berührt.

Weitere Datenschutzbestimmungen und -hinweise sind den Datenschutzbestimmungen der PCMA zu entnehmen.

§17 ÄNDERUNG DER AGB

Die PCMA behält sich vor, die AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dass ist für die Künstler nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:

wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die geltende Rechtslage ändert; wenn die Änderung der PCMA dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen; wenn gänzlich neue Leistungen von der PCMA, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der PCMA einer Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Künstler nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird; wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Künstler ist.

In einem solchen Fall wird die PCMA die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Künstler bei der PCMA hinterlegte E-Mail-Adresse senden.

Widerspricht der Künstler den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die PCMA wird dem Künstler mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

Die Künstler können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

§18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Zwischen den Parteien dieser Bedingungen, der PCMA, den Kunden und der Künstler, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der PCMA.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der PCMA vorzunehmen und es zu unterlassen, Künstler während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

Die Gültigkeit der Bedingungen wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der PCMA.

Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Widerrufsrecht

Die Bewerbung bei der Please Cast Me Agency kann jederzeit rückgängig gemacht werden. Hierfür reicht die einfache Versendung einer Email mit der der jeweiligen Willenserklärung.

Impressum

PCMA

Please Cast Me Agency 

Würzburger Str. 14

DE-30880 Laatzen

StNr.: 23/101/18642

St.-ID.-Nr.: 43 067 583 928

USt-IdNr.: DE362771045

Tel.: +49 511 9823 7907

Fax.: +49 511 9823 7908

Verantwortlicher:

Herr Johann Altvater

Versanddetails und Zahlungsmethoden

Das Honorar wird spätestens nach 30 Tagen per Banktransfer ausgezahlt.