Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss eines ca. 1890 erbauten sowie denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 67,34 m².
Diese verteilt sich auf einen Flur mit Abstellkammer, ein Badezimmer ausgestattet mit einer Badewanne & Dusche, sowie auf eine Küche und zwei Zimmer.
Von dem Wohnzimmer ist die einladende Terrasse zu begehen.
Ein Keller rundet das Angebot ab.
Die Wohnung ist seit März 2002 zuverlässig vermietet. Nach Verkauf der Wohnung besteht eine 10- jährige Kündigungssperrfrist für den aktuellen Mieter. Ein neuer Eigentümer kann nach Ablauf der Sperrfrist das Mietverhältnis mit einer Frist von 9 Monaten innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen wegen Eigenbedarfs kündigen.
Laut Teilungserklärung besteht die Möglichkeit, einen Aufzug an das Gebäude anzusetzen. Darüber hinaus sind die Sondereigentümer der Dachgeschosseinheiten berechtigt, die Dachgeschosseinheiten aus-/umzubauen, Dachterrassen zu errichten, die Raumhöhen zu ändern oder auch einen Kamin einzubauen, vorbehaltlich einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung.
Es besteht weiterhin ein Sondernutzungsrecht zum Ausbau bzw. der Erweiterung der Dachflächen.