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BELFOR Deutschland GmbH

Über die Firma

BELFOR: BRAND- UND WASSERSCHADENSANIERUNG

Jeder Schaden ist anders, aber eines ist allen gemeinsam: die Professionalität und Leidenschaft, mit der wir bei BELFOR ihn ab Tag 1 bekämpfen. Für unsere Kunden – ob privat oder gewerblich – bedeutet das professionelle Hilfe von der ersten Begutachtung bis zu dem Zeitpunkt, an dem alles wieder ist wie vorher. Dabei sehen wir nicht nur die Schäden, sondern immer auch die Menschen dahinter.

Über 1.300 Mitarbeiter:innen stellen sich tagtäglich der Herausforderung: Von privaten Wasserschäden über gewerbliche Schäden bis hin zu komplexen Schäden an Schiffen, Windrädern oder Kraftwerken – wir bieten unseren Kunden alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie zahlreiche innovative Services aus einer Hand. Alles, damit sie ihr gewohntes Leben oder die Produktion so schnell wie möglich wieder aufnehmen können.

WENN NACHHER ALLES IST WIE VORHER

Ob Privat- oder Gewerbeschaden – für unsere Kunden sind wir der One-Stop-Shop im Sanierungsbereich. Denn wir sanieren nicht nur Gebäude, Inventar und Maschinen – wir stellen sogar unsere eigenen Sanierungschemikalien her. Und wenn gar nichts mehr zu retten ist, können sie sich beim Abbruch und Entsorgung auf uns verlassen.

NACHHALTIG BIS INS KERNGESCHÄFT

Verantwortung für die Umwelt liegt in der DNA von BELFOR. Schließlich ist jede Sanierung nachweislich ressourcenschonender als eine Neuanschaffung. Damit nicht genug: Wir setzen bei unseren Einsätzen vor Ort sowie in unserem Unternehmen alles daran, die negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. Das gilt auch für die Entwicklung neuer Produkte. Dabei haben wir uns vor allem dem Erreichen der UN-Nachhaltigkeitsziele 3, 4, 10, 12 und 13 verpflichtet.

Kontakt/Impressum

Herr Christian Schmitz

Keniastraße 24
47269 Duisburg

+49 203/75640-400

Rechtliches

Handelsregisternummer: HR B 8959

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Ust-Id): DE 814738185

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)  Die BELFOR Deutschland GmbH („BELFOR“) weist den Auftraggeber in ihrem Vertragsangebot auf die Geltung dieser AGB hin. Nimmt der Auftraggeber das Vertragsangebot an, werden diese AGB Vertragsbestandteil. Auftraggeber i. S. d. AGB sind Verbraucher und Unternehmer. AGB des Auftraggebers werden anstelle dieser AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn BELFOR deren Geltung anstelle dieser AGB ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.  

2. Vertragsangebote  Das Vertragsangebot von BELFOR ist bis zur Annahme durch den Auftraggeber freibleibend. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsangebots bedürfen der Textform. Dies gilt auch für Nachtragsleistungen, die in einem beauftragten Vertragsangebot nicht enthalten sind.  

3. Ausführungsfristen  Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform  vom Auftraggeber und BELFOR vereinbart sind. Beruht die Überschreitung einer Ausführungsfrist auf einem Umstand, der nicht von BELFOR zu vertreten ist, trägt der Auftraggeber die dadurch verursachten Mehrkosten. Dies gilt auch, wenn die Überschreitung einer Ausführungsfrist durch zusätzliche Leistungen bedingt ist, mit denen BELFOR während der Ausführung der vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber beauftragt worden ist. Stehen Sanierungs-, insbesondere Trocknungsgeräte infolge eines Umstandes still, den BELFOR nicht zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die hierdurch verursachten Mehrkosten.  

4. Abnahme  Verlangt BELFOR nach der Fertigstellung, ggf. auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist, die Abnahme der Leistung, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsmäßig fertig gestellte Leistung abzunehmen. Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber die Abnahme nur bis zur Beseitigung verweigern. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer ihm von BELFOR gesetzten angemessenen Frist von mindestens 12 Werktagen abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Samstage sind Werktage. Die Leistung ist insbesondere dann stillschweigend abgenommen, wenn der Auftraggeber das Sanierungsobjekt nach Fertigstellung der Leistung in Gebrauch nimmt.    Die Abnahme erfolgt durch ein  Protokoll, dass in Text- oder Schriftform erstellt werden kann und von beiden Seiten abgezeichnet wird. Besonders abzunehmen sind auf Verlangen von BELFOR in sich abgeschlossene Teile der Leistung und andere Teile der Leistung, wenn sie durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.  

5.  Leistungserfolg und Mängelansprüche des Auftraggebers  BELFOR verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Herstellung des mit diesem vertraglich vereinbarten Leistungserfolgs. Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Schadensobjekts ist nur geschuldet, wenn dies vertraglich ausdrücklich mit dem Auftraggeber vereinbart ist.    Sofern die beauftragte Leistung nicht frei von Sach- und Rechtsmängeln ist, kann der Auftraggeber gegenüber BELFOR die ihm nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“) in der jeweils gültigen Fassung vor und nach der Abnahme eingeräumten Rechtsbehelfe und Mängelansprüche innerhalb der dafür vorgesehenen gesetzlichen Verjährungsfristen geltend machen.   Mängelansprüche entfallen dann, wenn BELFOR für die vertraglichen Leistungen ein ausdrücklich vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen angewiesenes Material verwendet oder ein vom Auftraggeber, dessen Versicherer oder Sachverständigen gewünschtes Verfahren anwendet und hierdurch der Sanierungserfolg ganz oder teilweise beeinträchtigt wird und BELFOR deswegen zuvor erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat. Ebenso entfallen Mängelansprüche soweit BELFOR für die auszuführenden Leistungen auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers dessen Personal einsetzen muss und BELFOR deswegen zuvor erfolglos schriftliche Bedenken gegenüber dem Auftraggeber angemeldet hat.  

6.  Haftung  Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers („Schadensersatzansprüche“), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Fälle vorsätzlicher oder grob fährlässiger Schadensverursachung. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt soweit der Schaden durch BELFOR nicht vorsätzlich oder grob fährlässig verursacht worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern die verletzte Pflicht nicht gerade vor solchen Folgeschäden schützen sollte.    Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von BELFOR.  

7. Sicherheitsvorschriften  Der Auftraggeber hat BELFOR über bestehende Sicherheitsvorkehrungen und -vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften vor Auftragsdurchführung zu unterrichten, soweit diese nicht unmittelbar mit der beauftragten Werkleistung verbunden sind. Für Schäden aller Art, die aufgrund der fehlenden Information von Seiten des Auftraggebers durch die BELFOR verursacht sind, haftet BELFOR nicht.  

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers  Die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen notwendigen Unterlagen, insbesondere Pläne, Zeichnungen, Berechnungen u. ä. sind BELFOR vom Auftraggeber unentgeltlich und rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben. Außerdem verpflichtet sich der Auftraggeber BELFOR in allen Belangen zu unterstützen, die für eine einwandfreie und rasche Abwicklung des Auftrags erforderlich sind, insbesondere durch Information über technische und branchenspezifische Besonderheiten und die Beschaffenheit des zu bearbeitenden Objekts.     Der Auftraggeber benennt BELFOR vor Ausführung der vertraglichen Leistungen die für die Unterzeichnung der Arbeitsrapporte, Lieferscheine, die Ermittlung und Prüfung des Aufmaßes einschl. etwaiger Messprotokolle sowie der Überwachung und Abnahme der Leistungen bevollmächtigten Personen. Die Bevollmächtigung ist gegenüber BELFOR durch Vorlage der Vollmachtsurkunde nachzuweisen. Die Bevollmächtigten des Auftraggebers stehen BELFOR für Auskünfte und Informationen zu den in Ziffer 7. aufgeführten Sicherheitsvorschriften zur Verfügung.      2/2  Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mitarbeiter von BELFOR zu den vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zum Arbeitsplatz vor Ort haben. Er stellt BELFOR auf seine Kosten Heizung, Beleuchtung, Strom, Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse sowie Lagerflächen und Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter von BELFOR zur Verfügung. Arbeitsplätze und Aufenthaltsräume müssen den einschlägigen berufsgenossenschaftlichen und gewerberechtlichen Vorschriften entsprechen. Der Auftraggeber hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, z. B. nach Baurecht, Wasserrecht etc. auf seine Kosten herbeizuführen bzw. einzuhalten.  

9. Abtretung  Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf Verlangen von BELFOR die ihm als Versicherungsnehmer aus Versicherungsvertrag in Ansehung des Schadens gegenüber dem Versicherungsgeber zustehenden Leistungsansprüche in Höhe der Kosten, die BELFOR für die von ihr durchgeführten Sanierungsleistungen beansprucht, erfüllungshalber abzutreten. Der Auftraggeber darf Rechte aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BELFOR abtreten.  

10. Zahlungsbedingungen  Alle Rechnungsbeträge und Rechnungspositionen verstehen sich grundsätzlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, es sei denn, dass der Auftraggeber als Leistungsempfänger nach § 13b UStG als Steuerschuldner gilt. Der Rechnungsbetrag wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Abnahme zur Zahlung innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt mit der Abnahme. Rechnungsbeanstandungen muss der Auftraggeber unverzüglich und in Textform  gegenüber BELFOR erheben. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung sind sämtliche Forderungen von BELFOR ohne jeden Abzug sofort fällig. Bei Zahlungsverzug ist BELFOR berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen gemäß §§ 288, 247 Abs. 1 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.  Ist der Auftraggeber von BELFOR Unternehmer, sind Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von BELFOR dem Auftraggeber nicht gestattet, außer, es handelt sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche. Ist der Auftraggeber von BELFOR Verbraucher, so ist die Aufrechnung gegenüber Forderungen von BELFOR dem Auftraggeber nur dann gestattet, wenn es sich nicht um Ansprüche auf Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten handelt. Die Aufrechnung mit anderen Ansprüchen ist dem Auftraggeber, der Verbraucher ist, nur gestattet, wenn es sich um unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche handelt. Der Auftraggeber, der Verbraucher ist, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zurückbehaltungs- u. Leistungsverweigerungsrechte gemäß den §§ 320 ff., 341 Abs. 3 BGB gegenüber BELFOR geltend machen.  

11. Umsatzsteuer bei Bauleistungen  Verwendet der Auftraggeber eine etwaig von BELFOR erbrachte Bauleistung für eigene Bauleistungen gegenüber Dritten, so wird der Auftraggeber BELFOR wegen der damit verbundenen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG sofort schriftlich oder in Textform darauf aufmerksam machen.  

12. Transport und Versicherung  Ist eine Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes erforderlich und vereinbart, so erfolgt ein Transport durch BELFOR oder eine von dieser ausgesuchten Spedition nur, wenn der Auftraggeber eine Transportversicherung mit ausreichender Deckung nachweist oder die BELFOR mit dem Abschluss einer Transportversicherung im Namen und für Rechnung des Auftraggebers bevollmächtigt. Für Transportschäden haftet BELFOR im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften über das Fracht- und Speditionsgeschäft sowie nach Maßgabe der Allgemeine Deutsche Spediteur-Bedingungen, wenn deren vertragliche Geltung mit dem Auftraggeber vereinbart wird.   Wird im Zusammenhang mit der Sanierung von Mobilien außerhalb des Schadensortes ein Lagervertrag zwischen BELFOR und dem Auftraggeber vereinbart, weißt BELFOR den Auftraggeber hiermit darauf hin, dass das eingelagerte Gut auf Verlangen des Auftraggebers zu versichern ist, z. B. Feuerversicherung. Verlangt der Auftraggeber von BELFOR die Eindeckung einer Versicherung für ein von ihm gewünschtes Risiko, so bevollmächtigt er BELFOR dazu, im Namen und für Rechnung des Auftraggebers.   Mangels anderweitiger Vorgaben des Auftraggebers erfolgen die Auswahl und der Abschluss einer Versicherung nach den vorstehenden Bestimmungen nach billigem Ermessen von BELFOR.  

13. Datenschutz  BELFOR verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten. Insbesondere wird BELFOR seine Mitarbeiter verpflichten, über die ihnen aus Anlass oder bei Gelegenheit der Tätigkeit für den Auftraggeber zur Kenntnis gelangten personenbezogenen Daten und anderen Informationen gegenüber jedermann Stillschweigen zu wahren. Die Mitarbeiter von BELFOR wurden auf das Datenschutzrecht zu verpflichtet, bevor sie die Tätigkeit aufgenommen haben. Entsprechender Nachweis wird auf Anforderung erbracht. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber bestehen. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Datenschutzbestimmungen des BDSG kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.  

14. Gerichtsstand  Gerichtsstand - vorbehaltlich der Bestimmungen des § 38 ZPO - für sämtliche Ansprüche aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag und seiner Durchführung ist der Sitz der beauftragten Niederlassung von BELFOR. Für die Ausführung der vertraglichen Leistungen gilt ausschließlich deutsches Recht.  

15. Hinweis zur Verbraucherschlichtung   BELFOR bittet jeden Auftraggeber, der Verbraucher ist, um Verständnis, dass BELFOR nicht verpflichtet ist und in der Regel auch nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.  

16.  Salvatorische Klausel  Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Klauseln beeinträchtigt die Wirksamkeit der anderen Klauseln dieser AGB und der übrigen Vertragsbestandteile nicht.  

Stand: August 2022

Widerrufsrecht

Gesetzliche Bedingungen 

Impressum

BELFOR Deutschland GmbH
Keniastraße 24
47269 Duisburg
Telefon: +49 203/75640-400
Fax: +49 203 75640455

E-Mail: Christian.Schmitz@de.belfor.com
Internet: https://www.belfor.com/de/de

BELFOR Deutschland GmbH wird vertreten durch die Geschäftsführer Elvir Kolak, Michael Rapp, Dr. Kai Elprana.

AG Duisburg
Handelsregister Registernummer: HR B 8959

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 814738185

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag: Sheldon Yellen

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