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Anwaltskanzlei Hakes - Arbeitsrecht und Familienrecht für Krefeld und Umgebung hier !

Über die Firma

Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes – Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Familienrecht sowie anerkannter Streitschlichter

 

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Moerser Str. 57
47798 Krefeld
www.Johannes-Hakes.de
Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Tel. 02151 - 622 700

 

Vor der Kanzlei befinden sich ausreichend kostenlose Parkplätze bei Nutzung der Parkscheibe.

 

Bereiche: Arbeitsrecht und Familienrecht

 

Stichwort Arbeitsrecht: Spätestens wenn eine Kündigung ausgesprochen worden ist, ist der sofortige Gang zum Anwalt zwingend notwendig. Wenn dieser nicht gegangen wird haben schon häufiger die Arbeitsämter die Zahlungen von ALG I verweigert mit der (fadenscheinigen) Begründung, dass der Arbeitnehmer ja gegen die Kündigung hätte erfolgreich vorgehen können. Da er dies nicht getan hat, hat er an der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt und bekommt daher eine Sperrzeit.

 

Stichwort Familienrecht: Es muss nicht immer alles im Rosenkrieg enden. Zur Not kenne ich aber auch ein paar "fiese" Tricks.

 

Nähere Informationen finden Sie auch auf meiner Homepage.
Dort sind auch die Daten gem. § 5 TMG + DL-InfoV hinterlegt.

 

Fragen Sie nach den günstigen Konditionen für ein erstes Beratungsgespräch. Im Arbeitsrecht & Familienrecht kostet es z.B. häufig nur 100,-Euro. Dies sind zum ersten Gespräch in bar mitzubringen oder die schriftliche Deckungsschutzzusage der Rechtsschutzversicherung.
 

Kontakt/Impressum

Herr Johannes Hakes, Fachanwalt Arbeitsrecht + Familienrecht

Moerser Str. 57
47798 Krefeld

02151 - 622 700

Rechtliches

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

AGB

Es gelten keine AGB´s, nur das Gesetz. 

Die allgemeinen Mandatsbedingungen lauten:

Die Haftung des Rechtsanwaltes, auch in seiner Funktion als Mediator, für leichte Fahrlässigkeit wird auf den Eintritt seiner Berufshaftpflichtversicherung, von z.Zt. 1.000.000,--€, Jahreshöchstsumme 4.000.000,--€ (mit Ausnahme der Körperschäden gem. § 309 Nr. 7a BGB), beschränkt, sofern keine andere, schriftliche Vereinbarung besteht. Ausdrücklich wird insofern auf die Möglichkeit einer zusätzlichen sog. Objektversicherung hingewiesen.

Sämtliche erwachsenden Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten mit der Ermächtigung, diese Abtretung dem Gegner, der Versicherung oder der Staatskasse mitzuteilen. Die Notwendigkeit der Anfertigung von Fotokopien und Abschriften liegt im Ermessen des Anwalts. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

Der Mandant ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten in Dateien des Anwaltes und der externen zur Verschwiegenheit verpflichteten Buchhaltung gespeichert und verarbeitet werden.

In arbeitsgerichtlichen Verfahren des ersten Rechtszuges, und rglm. auch für das vorgerichtliche Verfahren, besteht gem. § 12a ArbGG kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Anwaltes.

Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich regelmäßig nach dem Gegenstandswert. Weitere Regelungspunkte, z.B. im Vergleich, sind rglm. kostenerhöhend. Beratungshilfescheine sind für jedes Mandat extra und ausschließlich vor der jeweils ersten Beratung vorzulegen.

Erfüllungsort und ggf. Gerichtsstand ist gem. § 29 ZPO der Kanzleiort des Bevollmächtigten.

Die Akten werden nur 6 Jahre ab Abschluss des Verfahrens oder Auftrages aufbewahrt.

Das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person oder die vertretungsberechtigte Person eines Minderjährigen oder der Unterzeichnende haftet für Honoraransprüche auch persönlich als Auftraggeber.

Im Falle der Bewilligung von Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe erfolgt die Zahlung der Differenz zur sog. Wahlanwaltsgebühr freiwillig und ohne Vorbehalt, eine vom Anwalt einklagbare Verpflichtung besteht hierzu nicht, sofern nicht eine Vergütungsvereinbarung bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung getroffen worden ist.

Statt der kostenpflichtigen Beantragung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann der Mandant ggf. auch kostenfrei selbst seinen Antrag bei der jeweiligen Rechtsantragsstelle stellen.

Dem Mandanten ist bekannt, dass die Informationen gem. DL-InfoV im Wartezimmer ausliegen, auf der Homepage ersichtlich sind und auf Wunsch auch ausgehändigt werden.

Sollten einige Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

                       .

Widerrufsrecht

Es gibt kein besonderes Widerrufsrecht, nur das Gesetz.

Impressum

Hinweise gem. § 5 des Telemediengesetzes (TMG), Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

Diese Seiten sind erstellt worden von:

Rechtsanwalt
Mag. rer. publ. Johannes Hakes
Moerser Str. 57
47798 Krefeld
Telefon: 02151 - 622 700
Telefax: 02151 - 622 701
e-Mail: Rechtsanwalt@Johannes-Hakes.de
Internet: www.Johannes-Hakes.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 117/5128/0858

Zulassung/ Aufsichtsbehörde: Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, die als Aufsichtsbehörde für ihn zuständig ist: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf
Freiligrathstr. 25, 40479 Düsseldorf, Bundesrepublik Deutschland
Tel.: 0211/495020
Fax: 0211/4950228
Internet: www.rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de

Bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sind auch weitere Informationen erhältlich.

Die zuständige Berufshaftpflichtversicherung ist: HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover, AG Köln HRB 582, Tel. 030/34009600, www.hdi-gerling.de.
Zukünftig: HDI Versicherung AG, HDI-PLatz 1, 30659 Hannover, AG Hannover, HRB 201662, www.hdi.de.
Der Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht und vor europäischen Gerichten.
Im Falle von Streitigkeiten wird auf die Möglichkeit der Anrufung der bundeseinheitlichen Schlichtungsstelle hingewiesen unter der Adresse: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstr. 9, 10179 Berlin.
Die Mandatsbedingungen finden Sie hier.

Berufsbezeichnungen/ Berufsregeln:
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt, Bundesrepublik Deutschland wurde Herrn Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (s.o. unter Rechtsanwaltskammern/ Aufsichtsbehörden) zuerkannt. Er unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vom 05.05.2004 (BGBL. I 788) (RVG) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.

Den genauen Inhalt dieser berufsrechtlichen Vorschriften Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) u.a. finden Sie unter der Rubrik "Berufsrecht" auch auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de.
Weitere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Informationspflichten gem. § 5 TMG

Den akademischen Grad Mag. rer. publ. = Magister rerum publikarum hat Herr Ass. jur. Johannes Hakes aufgrund der bestandenen Abschlußprüfung nach einem erfolgreich abgeschlossenen, zweiten Studium verliehen bekommen.

Die Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht darf Herr Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes aufgrund der Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf führen.

Die Führung der Bezeichnung Mediator ist von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf für Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes i.S.v. § 7a BORA anerkannt worden.

Das Amt des anerkannten Streitschlichters hat Herr Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Johannes Hakes von der Präsidentin des Oberlandesgerichts am 08.07.2002, über den Verein der Rechtsanwälte Krefeld e.V., gewährt bekommen.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Mag. rer. publ. Hakes durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Düsseldorf mit Wirkung vom 13.05.2002 die zusätzliche Befugnis zur Ausbildung von Rechtsreferendaren erteilt worden.

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