1. Vertragsangebot und -Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vereinbarungen, Aufträge und Nebenabreden werden erst durch gesonderte schriftliche Bestätigung oder durch Rechnungsstellung mit gleichzeitiger Auftragsbestätigung verbindlich. Bei laufenden Bezügen in bekannter Ausführung zu bisherigen Preisen und Bedingungen gilt die Rechnungserteilung auch als Auftragsbestätigung. Die Preise verstehen sich in EURO. Vorherige oder nachträgliche abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
2. Lieferzeit
Die vereinbarte Lieferzeit und der Termin gelten als annähernd. Die Lieferfrist beginnt nicht eher, als bis die Klarstellung aller Einzelheiten des Liefergegenstandes erfolgt ist. Voraussetzung für den Beginn der Lieferfrist ist auch die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers. Rücktritt des Käufers ist nur nach erfolgloser Nachfrist-Setzung nach §§ 323 324 BGB möglich. Die Nachfrist muss angemessen sein und mindestens 3 Wochen betragen. Wird die Ware nur teilweise geliefert, so kann der Käufer wegen des gelieferten Teils der Ware nicht zurücktreten. Schaden-Ansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
3. Liefermöglichkeit
Unvorhergesehene Ereignisse wie Kriegsfall, Mobilmachung, Unruhen und Aufstände, Betriebsstörungen jeder Art, Betriebsstoff- und Rohmaterial-Mangel, Streiks, Aussperrungen, Arbeiter-Mangel und sonstige Ereignisse ähnlicher Art, entbinden uns nach Wahl und Möglichkeit, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dabei ist es gleichgültig, ob diese Ereignisse bei uns oder bei unserem Rohmaterial- oder Betriebsstoff-Lieferanten oder bei dem mit der Lieferung von Teilen der Ware von uns beauftragten Lieferwerk eintreten. Wenn wir von einem unserer Lieferanten, sei es auch schuldhaft-weise, nicht fristgerecht beliefert werden, so entbindet uns auch dieser Umstand von der Einhaltung der Lieferfrist und gibt uns das Recht, nach unserer Wahl ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht auf Ersatzlieferung, Nachlieferung oder Schadloshaltung.
4. Versand der Ware
Der Versand der Ware erfolgt nach unserer Wahl durch die Bundesbahn, LKW, Paketdienst oder mit Schiff, wobei wir ohne Eingehung einer Rechts-Verpflichtung nach Möglichkeit den günstigsten Weg bevorzugen. Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Empfängers, sobald sie den Versandort verlässt, gleichviel, ob der Versand von unserem Lieferwerk aus oder von unserem Lager, durch die Bundesbahn in Ladung, Sammelladung, als Stückgut oder als Eil- bzw. Expressgut, auf dem Wasserwege oder durch Vermittlung eines Spediteurs erfolgt. Ausgenommen ist die Lieferung frei Haus durch unsere eigenen Fahrzeuge. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise frei Bestimmung-Station der Bundesbahn; Rollgeld am Empfangsort geht zu Lasten des Käufers. Falls seitens des Bestellers besondere Versand-Vorschriften gemacht werden, welche zusätzliche Kosten an Fracht und Fracht-Spesen gegenüber der von uns bestätigten Versandart bedingen, so gehen diese Mehrkosten zu Lasten des Käufers.
Da hier keine weitere Speichermöglichkeit vorhanden - ausführliche AGB's auf Anforderung.