Einreisebestimmungen für Hunde bei Reisen im Ausland
Bevor Sie die Urlaubsreise ins Ausland mit Ihrem Hund beginnen, sollten Sie sich über die jeweiligen Bestimmungen Landes bei der Einreise informieren. Besprechen Sie die Reise mit dem Tierarzt. Für die Wiedereinreise nach Deutschland genügt der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass.
Gesetzliche Einreisebestimmungen im Ausland
| Belgien | Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung notwendig. Die Impfung muss mindestens 1 Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten ist die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr. |
| Bosnien-Herzegowina | Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden. |
| Bulgarien | Impfbestimmungen wie üblich. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 14 Tage erforderlich. |
| Dänemark | Impfbestimmungen wie üblich. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. |
| Deutschland (Rückkehr) |
Beim Grenzübergang reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im Internationalen Impfpass aus. |
| Estland | Impfbestimmungen wie üblich. Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich. Mindestalter bei Einreise 10 Wochen. |
| Finnland | Impfbestimmungen wie üblich. Die Einreise aus EU-Ländern darf auch unmittelbar nach Impfung erfolgen. |
| Frankreich | Impfbestimmungen wie üblich. Die Tiere müssen durch Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren jünger als 3 Monate ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l'Agriculture, Paris erforderlich. |
| Griechenland | Impfbestimmungen wie üblich. |
| Großbritannien und Nordirland |
folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung im Pets-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung, Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten, Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist. Aktuelle Informationen erhalten Sie über die britische Botschaft. |
| Irland | Die Einreise nach Irland ist nur über England und unter Einhaltung des PETS möglich. |
| Italien | Amtstierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt wird ein 11-monatiger Impfschutz. Impfung vor mindestens 20 Tagen. Das Gesundheitszeugnis hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. |
| Kroatien | Impfbestimmungen wie üblich. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden. |
| Lettland | Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose, sowie Parvovirose geimpft sein. Impfbestimmungen wie üblich. |
| Litauen | Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose, sowie Parvovirose geimpft sein. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage und höchstens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im Internationalen Impfpass vermerkt sein. |
| Luxemburg | Impfbestimmungen wie üblich. Bei Tieren unter 3 Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch. |
| Niederlande | Impfbestimmungen wie üblich. |
| Norwegen | Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate alt sein. Die tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil 1) und der Impfbescheinigung (Teil 2). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10 Tage für die Einreise und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein. Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden Krankheiten hat, gegen Tollwut, Staupe und Leptospirose geimpft ist und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lang gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen. Identifikation: durch lesbare Tätowierungen oder durch einen implantierten Mikrochip. Die Indentitätsnummer muss in sämtlichen Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors angegeben sein. Der Mikrochip sollte ISO-Standart besitzen, ansonsten muss eigenes Lesegerät mitgeführt werden. Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort außerhalb der EU/EFTA-Staaaten gehalten wurde. Aktuelle Informationen erhalten Sie unter: www.norwegen.org/Reisen/Hund-und-katz.htm |
| Österreich | Impfbestimmungen wie üblich. Maulkorb und Leine müssen mitgeführt werden. |
| Polen | Zum internationalen Impfpass ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich |
| Portugal | Amtstierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis. Leinen und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen weder in die Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der staatlichen Eisenbahn und mit Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden. |
| Rumänien | Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) erforderlich. |
| Russische Förderation | Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage. |
| Schweden | Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt (Animal Disease Control Division, Swedish Board of Agriculture, SE-55182 Jönköping, Schweden) zu beantragen ist. Der Zahlungsbeleg wird zusammen mit Name, Adresse, Identifikation des Tieres, Ausgangsland und dem Datum der voraussichtlichen Ankunft in Schweden an das Amt gesandt. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Hunde und Katzen innerhalb eines Jahres eingeführt werden. Gesundheitsbescheinigung: siehe Norwegen Impfbescheinigung: Tiere müssen vor der Impfung gechippt werden und gegen Tollwut, Leptospirose und Staupe geimpft sein. Weitere Bestimmungen (Titer etc.): siehe Norwegen. Aktuelle Informationen: www.sjv.se/english/dogsandcat/default.htm |
| Schweiz | Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist bei Tieren jünger als 5 Monate verboten. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder dem Flugzeug ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. |
| Slowakische Republik | Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu impfen - das tierärztliche Gesundheitszeugnis ist in den Internationalen Impfpass einzutragen, letzteres darf höchstens 3 Tage zuvor ausgestellt worden sein. |
| Slowenien | Hunde müssen zusätzlich zu Tollwut gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 6 Monate zurück liegen. |
| Spanien | Internationaler Impfpass mit Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage. |
| Tschechische Republik | siehe Slowakische Republik |
| Türkei | Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf höchstens 6 Monate alt sein. Das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt sein. |
| Ungarn | Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Impfbestimmungen wie üblich. Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt sein. |
Tierärzte vor Ort können Ihnen bei der Ausstellung der Dokumente, eines Impfpasses und EU-Reisepasses für Tiere helfen. So können Sie problemlos in den Urlaub mit Ihrem Hund oder Katze starten. Falls Sie doch den Hund nichts in Ausland mitnehmen möchten, lesen Sie mehr unter Wie finde ich eine gute Hundepension oder Hundehotel für den Urlaub?
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13.02.2013
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