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Die Vereinsgründung e.V. - Kosten, Vorraussetzungen und Checkliste

Wie gründe ich einen Verein e.V.?

Das deutsche Vereinswesen hat eine lange Tradition: Bereits im 18. Jahrhundert wurde der erste Verein gegründet. Heute existieren ganz unterschiedliche Vereine – ob es nun um die gemeinsame Ausübung eines Hobbies, um das gemeinsame Musizieren oder um karitative Zwecke geht. Im Zentrum steht immer der soziale und kulturelle Austausch. Das Vereinsrecht ist ein fester Bestandteil des Deutschen Rechtes und ein demokratisches Grundrecht. Wir möchten Sie in diesem Ratgeber über die Gründung eines eingetragenen Vereines informieren.

Ein eingetragener Verein – Was ist das überhaupt?

Ein eingetragener Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen, sondern vorwiegend ideelle Ziele. Außerdem wird dieser im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen, d.h. der Gründungsort des Vereines ist maßgeblich. Vereine sind auch juristische Subjekte, also juristische Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind. Als solche können Sie klagen und verklagt werden. Es gilt einen Vorstand zu wählen, der die Interessen des Vereins nach außen hin vertritt.

Die Gründung eines Vereins – Der Ablauf

Die Gründung eines eingetragenen, rechtmäßigen Vereines erfolgt nach einem festgelegten Prozedere:

  • Zuerst müssen Sie eine Gründungsversammlung abhalten
  • Anschließend folgt der Beschluss einer Satzung. Diese muss von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet werden.
  • Die Wahl eines Vorstandes, der die Interessen des Vereins nach außen hin vertritt.
  • Gründungsprotokoll erstellen
  • Zuletzt erfolgt eine schriftliche Anmeldung mit Unterschriftsbeglaubigung des anmeldenden Vorstandes ins Vereinsregister. Wie bereits erwähnt, ist hier das lokale Amtsgericht zuständig.

Im Gründungsprotokoll wird der komplette Ablauf festgehalten. So wird detailliert beschrieben, welche Mitglieder mit wie vielen Stimmen in den Vorstand gewählt wurden. Die Unterschriftsbeglaubigung wird durch einen Notar vollzogen; in manchen Fällen bieten Bundesländer hier auch einen kostengünstigen Service an. Die Rechtsfähigkeit erlangt ein eingetragener Verein (kurz e.V.) erst nach der Eintragung in das Vereinsregister. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Unser Ratgeber "Wie finde ich Mitglieder für meinen Verein?" hilft Ihnen, weitere Mitglieder zu finden.

Die Rechtsfähigkeit – Zahlreiche Vorteile

Ein eingetragener Verein kann als juristische Person ein Vermögen bilden. Das einzelne Mitglied haftet jedoch nicht für eventuelle Schulden, die ein Verein macht. Diese werden aus dem Vermögen beglichen.

Die Kosten - Fördermittel beantragen

Als eingetragener Verein haben Sie durchaus gute Chancen, dass Sie Fördermittel erhalten. Hier sind die jeweiligen Ministerien auf der Länderebene zuständig: Das Ministerium für Städtebau und Wohnen oder Sport und Kultur beispielsweise. Die Zuständigkeiten sind je nach Bundesland verschieden, informieren Sie sich hier ganz einfach. Über das Internet machen Sie schnell einen Ansprechpartner ausfindig. Im besten Falle folgt ein persönliches Telefongespräch, in dem Sie Förderbedingungen und Förderziele der Ministerien erfragen. Richten Sie anschließend einen formlosen Antrag an die zuständige Stelle. Führen Sie detailliert aus, welche Ziele Ihr Verein verfolgt und für welche Projekte etwaige staatliche Fördermittel verwendet würden.

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