markt.de-Fahrzeugteile-LexikonBeleuchtungsanlage |
Glossar |
Bildquelle: Wikimedia Commons \\ Silberchen \\ 03.2004

Bezug zum Kraftfahrzeug
Lichtanlage, Beleuchtung, Sicherheit
Elektrik, Elektronik
Leuchtmittel, Abblendlicht, Bremslicht, Tagfahrlicht
Beschreibung
Beleuchtungsanlagen an Kraftfahrzeugen kommen in allen erdenklichen Formen vor, soweit sie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Farben und Anordnung der einzelnen Komponenten sind jedoch vom Gesetz her klar geregelt, müssen eingehalten und dürfen nicht verändert werden.
Die Bedienung der Beleuchtungsanlage an einem Kraftfahrzeug unterliegt ebenfalls bestimmten gesetzlichen Bestimmungen. Sie muss den Sichtverhältnissen angepasst bedient werden, wobei andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder belästigt werden dürfen. Es muss in jedem Fall weiß sein.
Das Fernlicht draf nicht in geschlossenen Ortschaften eingeschaltet und muss bei Gefahr der Blendung des Gegenverkehrs ausgeschaltet werden. Es muss in jedem Fall weiß sein.
Das Fahren mit Standlicht, auch in Kombination mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern, ist grundsätzlich nicht zulässig. Das Standlicht muss vorne weiß und hinten in Form der Rücklichter rot sein.
Das Tagfahrlicht muss bei eingeschaltetem Abblendlicht ausgeschaltet sein, es sei denn, dass es eine Kombination wie zum Beispiel bei Fahrzeugen von
AUDI
der Fall ist. Unter Umständen muss es bei eingeschalteten Blinkern gedimmt werden, um diese nicht zu überstrahlen. Die vorgeschriebene Farbe ist auch hier weiß.
Je nach Einbaulage der Nebelscheinwerfer, dürfen diese nur einzuschalten sein, wenn auch das Abblendlicht eingeschaltet ist. Wie bei fast allen anderen Frontscheinwerferarten müssen diese auch weiß sein.
Blinker sind immer gelb. Sie dürfen nicht durch die Stand- oder Bremsleuchten repräsentiert werden. Weiterhin müssen sie in einem angemessenen Tempo blinken.
Die Bremsleuchten müssen immer rot sein und dürfen durch zusätzliche Bremsleuchten ergänzt werden.
Die Kennzeichenbeleuchtung muss weiß sein und das Kennzeichen gut lesbar machen.
Die Nebelschlussleuchte darf nur ab einer Sichtweite von 50m oder weniger eingeschaltet werden und rot sein.
Fahrzeuge, insbesondere Oldtimer, die dem Baujahr entsprechend und bauartlich bedingt andere Verschaltungen der Beleuchtungsanlage aufweisen, sind von einigen dieser Regeln ausgenommen. So dürfen Oldtimer mit Erstzulassung vor dem 01. Januar 1983 die Bremsleuchten in den Blinkern integriert haben. Seit 01. Januar 1991 müssen Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit über 60
km
/
h
beträgt über mindestens eine Nebelschlussleuchte verfügen.Seit 1998 ist eine dritte Bremsleuchte Vorschrift.
Bestandteile heutiger Beleuchtungsanlagen
| Sorte | Funktion | Einbauort / Leuchtrichtung |
Klemmen- bezeichnung |
Leistung | Kennzeichnung |
| Abblendlicht | Hauptscheinwerfer | VL, VR / V | 56b | 50W | Pfeil rot |
| Fernlicht | Zusatzscheinwerfer für intensivere Ausleuchtung | VL, VR / V | 56a | 55W | Pfeil grün |
| Standlicht links | Kennzeichnung eines parkenden Fahrzeugs | VL / V | 58l | 5W | |
| Standlicht rechts | Kennzeichnung eines parkenden Fahrzeugs | VR / V | 58r | 5W | |
| Tagfahrlicht | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer | VL, VR / V | ---- | ---- | |
| Nebelscheinwerfer | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer | VL, VR / V | 55 | 50W | Pfeil gelb |
| Blinker links | Fahrtrichtungsanzeiger | VL, HL / V, H | L | 21W | Pfeil blau |
| Blinker rechts | Fahrtrichtungsanzeiger | VR, HR / V, H | R | 21W | |
| Rücklicht links | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer und Kennzeichnung eines parkenden Fahrzeugs | HL, H | 58l | 5W | |
| Rücklicht rechts | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer und Kennzeichnung eines parkenden Fahrzeugs | HR, H | 58r | 5W | Pfeil lila |
| Bremslicht | Anzeige des Bremsvorgangs für andere Verkehrsteilnehmer | HL, HM, HR / H | 54 | 21W | Pfeil braun |
| Kennzeichenbeleuchtung | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer | HL, HM, HR / U | 58 | 5W | Pfeil weiß |
| Rückfahrscheinwerfer | Ausleuchtung des rückwärtigen Bereichs | HL, HR, H | RFL | 21W | Pfeil cyan |
| Nebelschlussleuchte | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer | HL, HR, H | 54g | 21W | Pfeil orange |
| Positionsleuchte | Sichtverbesserung für andere Verkehrsteilnehmer | VL, VR, HL, HR / L, R | 58 | 5W | |
| Instrumentenbeleuchtung | Sichtverbesserung für den Fahrer | Armaturenbrett | 58d |
Anmerkungen:
VL: Vorne links
VR: Vorne rechts
HL: Hinten links
HR: Hinten rechts
V: Vorne
H: Hinten
U: Unten
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