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Fakten und Hinweise bzgl. historischer Fahrzeuge

 

Bildquelle: Privates Archiv \\ Christian Storch \\ 29.03.2008

 

Historisches Fahrzeug

Allgemeines

Historische Fahrzeuge im Allgemeinen erfreuen sich seit geraumer Zeit immer größer werdender Beliebtheit, so dass hier ein ernst zu nehmender Markt entstanden ist. Stellenweise sind solche Fahrzeuge, abhängig von den fahrzeugspezifischen Parametern, auch als Wertanlage anzusehen. Auch wenn das Halten und Fahren von Kraftfahrzeugen immer teurer wird und sich zu einem Luxus der vermögenderen Schichten zu entwicklen scheint, versuchen immer mehr Menschen den Traum von einem solchen historischen Fahrzeug zu verwirklichen. Hier spielen durchaus Erinnerungen an die Kindheit eine Rolle, da vermehrt Fahrzeuge, die damals bei Besuchen bei Autohändlern der Elterngenerationen zwecks Neuwagenkauf bewundert wurden, ihren Weg in die ein oder andere Sammlung finden oder auch den Beginn einer solchen darzustellen vermögen.
Schwierig gestaltet sich aber vielerseits die genaue Definition, was unter einem historischen Fahrzeug zu verstehen ist, und welche Klassifizierungen es gibt. Darüber hinaus ist eine gewisse Unkenntnis der gesetzlichen Bestimmungen zu beobachten, die unter Umständen eine Zulassung erschweren.

 

Klassifizierungen

Zunächst gibt es lediglich die "normalen" Fahrzeuge und Oldtimer. Im Laufe der Zeit hat sich der Begriff der "Youngtimer" mehr und mehr durchgesetzt und etabliert, so dass heute ein Unterschied zwischen Old- und Youngtimern vorgenommen werden kann.

Als Oldtimer wird ein Kraftfahrzeug, laut FIVA, bezeichnet, das

  1. mechanisch angetrieben ist,
  2. mindestens 30 Jahre alt ist,
  3. in einem historisch korrekten Zusatnd erhalten und gewartet wird,
  4. nicht für den täglichen Transport genutzt wird und
  5. wegen seines technischen und historischen Wertes erhalten werden soll.

 

Da sich der Begriff "Youngtimer" mundartlich gebildet hat, gibt es hierfür auch keine exakte Definition. Dennoch kann man sagen, dass ein Youngtimer prinzipiell den gleichen Kriterien eines Oldtimer unterliegt, mit der Ausnahme, dass das Mindestalter lediglich 20 Jahre beträgt.
Seit März 2007 gibt es allerdings vom Gesetzgeber her keine Vergünstigung mehr seitens einer besonderen Zulassungsart.

 

Zulassungsarten in Deutschland

 

Rechte und Pflichten Schwarzes H-Kennzeichen Rotes 07-Kennzeichen Kurzzeitkennzeichen
Voraussetzungen 1.) Vorwiegender Einsatz zur "Pflege
   des Kfz-technischen Kulturgutes"
2.) Erstmalige Verwendung innerhalb des
   öffentlichen Straßenverkehrs vor
   mindestens 30 Jahren
3.) Gutachten über Einstufung des
   Fahrzeugs als Oldtimer
1.) Vorwiegender Einsatz zur "Pflege
   des Kfz-technischen Kulturgutes"
2.) Erstmalige Verwendung innerhalb des
   öffentlichen Straßenverkehrs vor
   mindestens 30 Jahren
3.) Gutachten über Einstufung des
   Fahrzeugs als Oldtimer
Keine Einschränkungen
Gültigkeit Bis zur Abmeldung Bis zur Abmeldung Maximal 5 Tage
Verkehrssicherheit HU und AU notwendig HU und AU notwendig HU und AU nicht notwendig
Fahrten Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung
   bzgl. der Verwendung
Eine gewerbliche Vermietung / Nutzung ist
   allerdings ausgeschlossen
Verwendung ist ausschließlich genehmigt für:
   Teilnahmen an Oldtimer-Veranstaltungen,
   Probe- und Überführungsfahrten und
   Fahrten für Wartung und
     Reparatur (Werkstattfahrten)
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung
   bzgl. der Verwendung
Eine gewerbliche Vermietung / Nutzung ist
   allerdings ausgeschlossen
Umweltzonen Umweltzonen dürfen uneingeschränkt
   befahren werden
Umweltzonen dürfen uneingeschränkt
   befahren werden
Umweltzonen dürfen nur mit entsprechend
   technisch ausgerüsteten Fahrzeugen
   befahren werden
Internationaler Gebrauch Keine Einschränkungen Grundsätzlich keine Einschränkungen
Kann vereinzelt zu Anerkennungsproblemen
   führen
Grundsätzlich als problematisch zu betrachten
Akzeptanz in Österreich und Italien
Besteuerung Pauschal:
   Pkw / Lkw: €191pa
   Zweirad: €46pa
Pauschal:
   Pkw / Lkw: €191pa
   Zweirad: €46pa
Unterliegt nicht der Kraftfahrzeugsteuer
Versicherung Richtet sich in der Regel nach dem im Gut-
   achten festgestellten Wert, der Note des
   Alters und unter Umständen der Leistung
Richtet sich in der Regel nach dem im Gut-
   achten festgestellten Wert, der Note des
   Alters und unter Umständen der Leistung
Von jeder Versicherung festgesetzter Satz
Ausnahmen AU-Pflicht entfällt bei Fahrzeugen mit
   Erstzulassung vor 1970
Zur Einführung wurden vereinzelt auch rote
   Kennzeichen mit "06" ausgegeben
Aufgrund des Bestandschutzes dürfen Besitzer
   eines 07-Kennzeichens, mit Zuteilung vor
   März 2007, auch noch die zugelassenen
   Fahrzeuge unter 30 Jahren Mindestalter
   bewegen
Keine

 

Résumé

Wer sich nun für den Erwerb eines historischen Fahrzeugs entschießt bzw. bereits einen oder mehrere solcher Fahrzeuge besitzt, hat nun die Wahl zwischen den verschiedenen Zulassungsarten. Bemerkt sei allerdings, dass das Kurzzeitkennzeichen keine wirkliche Alternative darstellt, da es im ursprünglichen Sinn lediglich zur Überführung von Fahrzeugen, die dem öffentlichen Straßenverkehr zugeführt werden sollen, dienen soll.
Finanziell günstiger ist definitiv das 07-Kennzeichen, da hier mehrere Fahrzeuge auf ein Kennzeichen angemeldet werden können. Allerdings sind hier die erheblichen Erschränkungen seitens der Nutzung zu beachten; hier punktet das H-Kennzeichen. Darüber hinaus sind verhältnismäßig wenige Versicherungen am Markt, die das 07-Kennzeichen mit der Wechselfunktion voll versichern.

 

 

markt.de sowie der Autor übernehmen keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben

 

 

 

 

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